| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
|
|
|
|
1.Kanzlei Spera ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. 2.Alle Aufträge werden gem. Artikel 7:404 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch ausschließlich angenommen und bearbeitet durch Kanzlei Spera. 3.Jede Haftung der Kanzlei Spera ist immer beschränkt bis zu dem Betrag welcher im entsprechenden Fall durch die Berufshaftpflichtversicherung wird ausgezahlt, zu erhöhen mit dem Betrag der Eigenbeteiligung der gemäß den Versicherungsbedingungen nicht zu Lasten der Versicherung fällt. 4.Der Auftraggeber von Kanzlei Spera erklärt sich damit einverstanden, das Kanzlei Spera im Bedarfsfall Dritte einschaltet, falls erforderlich in der Sache auch ohne Rücksicht auf die Berufsregeln der Berufsorganisationen. 5.Alle Bedingungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind anwendbar auf Kanzlei Spera, sowie auf den Vorsitzenden der Rechtsperson sowie alle diejenigen, die in Lohndienst der Kanzlei sind oder für die Kanzlei arbeiten. 6.Die Ausführung eines Auftrages geschieht ausschließlich zu Gunsten des Auftraggebers. Dritte können am Inhalt der geleisteten Arbeiten keine Rechte entnehmen. 7.Zahlungen der Rechnungen der Kanzlei müssen ohne Aufschub oder Verrechnung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung beglichen sein. Alle (ausser) gerichtlichen Kosten in Zusammenhang mit der Einforderung der Rechnung gehen zu Lasten des Auftraggebers. 8.Kanzlei Spera behält sich das Recht vor, den durch die Kanzlei berechneten Stundenpreis und die durch die Kanzlei berechneten Reisekostenrückerstattung zwischenzeitlich zu ändern. 9.Auf dem Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Kanzlei Spera trifft ausschließlich niederländisches Recht zu. Meinungsverschiedenheiten werden in erster Linie entschieden durch das Gericht in Maastricht (Gerichtsstand). Kanzlei Spera behält sich das Recht vor von Fall zu Fall die Meinungsverschiedenheit der sog. „Geschillencommissie Advocatuur“ vor zu legen bei der die entsprechende Regelgebung der „Commissie“ ihre Anwendung findet. 10.Der Auftraggeber wählt für die Durchführung des Auftrages sowie alle eventuell daraus entstehenden Meinungsverschiedenheiten nach ausführlicher Beratung ausdrücklich und ohne jeden Vorbehalt den Sitz der Kanzlei Spera in Heerlen. |


