Steuerrecht PDF Drucken E-Mail
Steuern werden immer aufgrund eines Gesetzes erhoben. Dies bedeutet, dass das niederländische Parlament sich mit allen Steuern befasst hat. Die Durchführung der Steuergesetze liegt bei den Finanzämtern. Die Finanzämter haben verschiedene Aufgaben. Sie sind nicht nur zuständig für die Umsetzung des Steuerrechts, sie müssen auch z.B. feststellen wie hoch die Steuerschulden eines Steuerpflichtigen sind, daneben müssen auch Steuerschulden eingetrieben werden (Einfordernde Aufgaben). Die Umsetzung der Steuergesetze liegt in den Händen des sog.“ Steuerinspektors“ und das Einfordern von Steuerschulden beim Empfänger.

Besteuerung
Die Besteuerung von „Rijksbelastingen“ (staatliche Steuern z.B. Kfz-Steuer) wird geregelt in verschiedene Steuergesetze. Für fasst jede Steuerart gibt es ein separates Gesetz. Die bekanntesten Gesetze sind: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Lohnsteuer. Diese Gesetze werden auch „Erhebungsgesetze“ genannt. Es gibt zwei übergeordnete Gesetze zum einen „ de algemene bestuurswet“ (allg. Verwaltungsgesetz) nachfolgend Awb und „algemene Wet in zake Rijksbelasting“ (allg. Gesetz in Sache staatliche Steuern) nachfolgend WAR. In diesen Gesetzen stehen die Regeln die zutreffen auf alle Staatssteuern (öffentliche Steuern).
Diese Regeln befassen sich unter anderem mit der Pflicht eine Steuererklärung ab zu geben und Fragen des Finanzamtes (Belastingsinspecteur) zu beantworten. Auch Sanktionen sind in diesen Regeln festgelegt.
 
Erhebung von Steuern
Das Erheben von Steuern wird geregelt in dem Erhebungsgesetz (Invorderingswet). In diesem Gesetz werden u.a. die Zahlungstermine die für verschiedene Steueranschlage und Zwangsmaßnahmen, die der Empfänger anwenden kann geregelt. Der Empfänger kann z.B. Lohn pfänden, Güter pfänden und Dritte pfänden. Auch kann er Dritte (Leitungebende oder Vorgesetzte) haftbar machen für entstandene Steuerschulden.
 
Kontakt
Ein versierter und erfahrener Rechtsanwalt kann ihnen behilflich sein bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt und falls notwendig eine einvernehmliche Reglung bewirken. Auch in Fälle das ‚FIOD“ (Steuerfahndung) eine Untersuchung macht stehen wir ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung. Sie können freibleibend über das oben angesprochene Fragen stellen. Sie sollten das Kontaktformular so vollständig wie möglich ausfüllen. Wir werden uns in kürze bei ihnen melden.