Gesellschaftsrecht PDF Drucken E-Mail
Bei der Gründung eines Unternehmens stehen Unternehmer sehr oft vor der Wahl wie sie ihr Unternehmen gestallten wollen. Soll die Gesellschaft betrieben werden in der Form eines Einzelunternehmens, eine Personengesellschaft (nachfolgend VOF), einer privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (nachfolgend BV) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (nachfolgend NV). Selbst wenn Unternehmer ihr Unternehmen seit einige Jahre führen, stellen sie sich irgendwann die Frage, wie es weiter gehen soll mit ihrem Betrieb. Über die rechtliche Form des Unternehmens kann sowohl bei der Gründung als auch im Nachhinein, z.B. wenn es sinnvoll erscheint über die Risiken der unternehmerischen Aktivitäten oder der geltenden steuerliche Reglung nach zu denken, entschieden werden.

Grundlagen für die Rechtsform
Die Rechtsform eines Unternehmens wird oft abhängig von der steuerlichen Regelgebung gewählt. Der Gesetzgeber hat den verschiedenen Rechtsformen eine besondere steuerliche Reglung zuerkannt; andere nicht weniger wichtige Gründe spielen ebenfalls eine Rolle bei der Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform. Letztere werde ich nachfolgend kurz skizzieren um ihnen einen Eindruck zu vermitteln vor welchen Entscheidungen Unternehmer stehen, die sich mit der Form ihres Unternehmens beschäftigen. Ich werde die wichtigsten Rechtsformen kurz zur Sprache bringen unter anderem das Einzelunternehmen, die VOF, die BV und die NV. Ich werde auch die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Formen beleuchten.

Das Einzelunternehmen
Die meisten Unternehmen firmieren als Einzelunternehmen. In einem Einzelunternehmen besteht keine Trennung zwischen Privatvermögen und Geschäftskapital. Wenn der Betreiber haftpflichtig wird, wird er haftpflichtig mit dem vorhandenen Geschäftskapital einschließlich seines Privatvermögens. Die Insolvenz des Unternehmens hat meistens auch seine persönliche Insolvenz zur Folge.

Die VOF
Eine Personengesellschaft besteht dann wenn sich mindestens zwei oder mehr Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen. Die z.B. zusammen Geld, Güter oder Arbeit einbringen um die damit erzielten Erlöse zu verteilen. Die Vereinbahrungen einschließlich Gewinn-, Dauer und Ziele der Partner werden schriftlich festgelegt in einem Vertrag. Der Vertrag bestimmt die rechtliche Beziehungen zwischen den Partnern. Es ist deshalb wichtig,  das ein solcher Vertrag mit chirurgischer Präzision aufgestellt wird. Eine Personengesellschaft hat ein separates Vermögen. Auf dieses Vermögen können Gläubiger zugriff bekommen.
Wenn die Personengesellschaft ihre Pflichten nicht nachkommt gegenüber Gläubigern, haften ihre Partner gesamt schuldnerisch für entstandene Defizite. Der Konkurs der Personengesellschaft führt auch zum persönlichen Konkurs der Partner.

Die BV und die NV
Weil beide Formen ähnlich sind, werden sie hier zusammen besprochen. Die BV und die NV sind selbständige Träger von Rechte und Pflichten, die als Kapitalgesellschaft selbständig am Rechtsverkehr teilnehmen können. Darüber hinaus sind die BV und die NV Rechtspersonen mit einem in Aktien verteilten Kapital.  Bei der BV werden keine Aktien in Umlauf gebracht, während bei der NV wohl Aktien in Umlauf gebracht werden. Der wichtigste Unterschied zwischen einer BV und NV ist, das die Aktien in einer BV nicht übertragbar sind. Darüber hinaus sind die Aktien einer BV auf Namen ausgestellt, sodass die auf den Inhaber laufenden Stückaktien nicht durch die BV in Umlauf gebracht werden können. Der Aktionär ist nicht persönlich haftbar für das, was namens der BV verrichtet wird und kann nicht verpflichtet werden mehr zu zahlen als das wozu er laut Aktien verpflichtet ist. Wenn die BV oder NV ihre Verpflichtungen gegenüber Gläubigern nicht erfüllen können, haftet die BV oder die NV. Die Haftung ruht also nicht auf den Schultern des Aktionärs oder dem Betreiber. Wenn die Rechtsperson in Konkurs geht, geht nicht der Aktionär oder der Geschäftsführer in Konkurs, weil die BV und die NV eine Kapitalgesellschaft sind.

Auf den Geschäftsführer einer BV  oder einer NV ruht eine große Verantwortung. Er sollte immer darauf achten, dass die rechtlichen und gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. Wenn dem Geschäftsführer vorgeworfen wird, die BV oder die NV unsachgemäβ geführt zu haben oder wenn ihm ein schwerwiegender Vorwurf gemacht werden kann, so kann er persönlich haftbar gemacht werden.

Experten und erfahrener Rechtsanwalt
Ein Experte und erfahrener Rechtsanwalt, der seine Spuren in der Praxis erworben hat, kann sie durch das Labyrinth der Vorschriften führen und sie als Unternehmer bei der Beantwortung anliegender Fragen zur Seite stehen.

Fragen und Kontakt
Diese Seite bietet ihnen die Möglichkeit unverbindlich Fragen zu stellen über Wirtschaftsrecht, Betriebsform, Rechtsform, Unternehmensstruktur zum Einzelunternehmen, VOF, BV und NV. Durch unsere langjährige Erfahrung unser Know-how und unsere Kompetenz auf dem Gebiet der Wirtschaft, können wir schnell und entschlossen all ihre Fragen beantworten. Allerdings sollten sie das Kontaktformular so weit wie möglich ausfüllen. Dann werden wir uns in Kürze mit ihnen in Verbindung setzen.