| Bau- und Mietrecht |
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Das Baurecht umfasst ein großes Rechtsgebiet welches sich u.a. befasst
mit Verträge, das Mietrecht, das Vertragsrecht,
Nachbarschaftsstreitigkeiten usw. So überwacht das Baurecht z.B. das
Beraten, Vermitteln und Verhandeln von Angelegenheiten des Bauens von
Häuser als auch von Kaufverträgen in Zusammenhang mit Immobilien,
Erbpacht und auch die Rechtsperson, versteckte Mängel, mit denen ein
Käufer einer Immobilie in Berührung kommt. Kauf eines Hauses Als Käufer haben sie das Recht, dass das was sie kaufen ihren Wünschen entspricht. Wenn dies nicht der Fall ist, können sie vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadenersatz fordern. Sie können auch einen Preisnachlass fordern. Sie müssen den Verkäufer zeitig warnen, wenn sie nicht zufrieden sind mit der gelieferten „Sache“; dies um zu verhindern, das der Verkäufer oder Bauunternehmer in Beweisschwierigkeiten kommt. Die Klagepflicht ist heilig. Wenn sie nicht zeitig Reklamieren verspielen sie ihr Recht eine Rechtsforderung zu erwirken. Bauvertrag Ein Bauvertrag wird abgeschlossen, wenn man ein Haus bauen lässt. Auf den Bauunternehmer lasten erhebliche Verpflichtungen die den Auftraggeber schützen sollen. Das Gesetz sieht vor das der Bauunternehmer bei Überschreiten der Kosten in Zusammenhang mit Mehrarbeit, er nur berechtigt ist, diese Mehrkosten in Rechnung zu bringen, wenn er sie in Kenntnis gestellt hat und der Bedarf an Mehrkosten notwendig ist. Weiterhin haftet der Bauunternehmer für die durch ihn genutzte Materialien und Hilfsmittel. Ein guter und erfahrener Baurechtsanwalt verhindert, dass sie buchstäblich baden gehen. Schalten sie deswegen rechtzeitig einen erfahrenen und versierten Baurechtsanwalt ein; auch um den Bauvertrag auf Fehler zu bewerten. Mietrecht Beim Mietrecht handelt es sich um Rechte und Pflichten sowohl des Vermieters als auch des Mieters. Die Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Mietvertrag, dem Gesetz und der Jurisprudenz. Eines der wichtigsten Elemente im Mietrecht ist dass beide Parteien sich wie „gute“ Mieter und Vermieter betragen müssen. Ein Mieter wird angehalten die Miete rechtzeitig und korrekt zu überweisen. Ein Vermieter ist wiederum angehalten das Mietobjekt zu unterhalten und notfalls Mängel zu beseitigen. Falls der Mieter oder der Vermieter seine Pflichten nicht erfüllt, kann dies zu Streitigkeiten führen, wobei es ratsam ist rechtzeitig sachkundigen und fachmännischen Beistand eines Mietrechtsanwaltes ein zu schalten. Nachfolgend werden die häufigsten Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter auf den privaten Sektor angesprochen. Mietrückstand Wenn ein Mieter die Miete über einen Zeitraum von mehr als drei Monate nicht entrichtet hat, kann der Vermieter in einem Verfahren beim „Kantongericht“ sowohl die Aufhebung des Mietvertrages als auch die Räumung des Mietobjektes fordern. Dies beinhaltet das der Mieter das Mietobjekt verlassen muss innerhalb eines durch den Richter festgelegten Zeitraums. Der Richter wird u.a. beurteilen ob sich der Mieter wie ein ‚guter“ Mieter betragen hat. Gute Mieterschaft wird immerhin auch dadurch gekennzeichnet, dass die Miete pünktlich beglichen wird. Es können jedoch einige Ursachen eine Rolle spielen wodurch der Mietrückstand entstanden ist, die der Richter in seiner Beurteilung mit einfließen lässt. Eine Ursache kann z.B. sein, dass der Vermieter rückständigen Unterhalt am Mietobjekt nicht beseitigen will. In diesem Fall hat der Mieter zum Teil das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen die Monatsmiete ein zu behalten, bis der Mieter die Mängel beseitigt hat. Wichtig ist hierbei das der Mieter nicht alle Mängel beseitigen muss. Kleine Reparaturen, z.B. das entlüften der Heizung gehen zu Lasten des Mieters. Ein Mieter möchte die Miete zwar bezahlen, er hat aber vorübergehend ein zu geringes Einkommen um die Miete zu entrichten. Hier bietet ein erfahrener und fachkundiger Mietrechtsanwalt Hilfe, indem er wenn möglich mit der Gegenpartei eine Zahlungsreglung treffen kann. Wenn der Richter die Forderung des Vermieters auf Aufhebung des Mietvertrages zugestimmt hat, gibt es noch immer Möglichkeiten die Räumung zu verhindern. In diesem Fall ist es ratsam sofort einen erfahrenen und sachkundigen Mietrechtsanwalt ein zu schalten. Mängel an der Wohnung Es gibt nichts Schlimmeres als eine Wohnung die verschiedene Mängel hat und ein Vermieter der oft aus Bequemlichkeit die Mängel nicht beseitigt. In den meisten Fällen geht man davon aus, dass der Mieter juristisch auf dünnem Eis steht, weshalb in der Regel nichts unternommen wird. Der Mieter hat sehr wohl diverse Möglichkeiten gegen den Vermieter aufzutreten, z.B. Mietkürzung und Mietverzug. Für Fragen über verschiedene Möglichkeiten können sie vollkommen freibleibend Kontakt mit uns aufnehmen. Es ist nämlich wichtig dass die Möglichkeiten die das Gesetz bietet auf die richtige Art und Weise durch den Vermieter gebraucht werden, wobei Rechtsbeihilfe sicher am Platze ist. Ruhestörender Lärm und Belästigung durch den Mieter Wenn ein Mieter eine erhebliche Belästigung für die Mitbewohner darstellt, kann der Vermieter in einem Verfahren beim sog. “Kantonrichter“ die Aufhebung des Mietvertrages einfordern. Der Kantonrichter wird dann beurteilen ob der Mieter sich als „guter“ Mieter betragen hat. Für die Bewertung ist insbesondere wichtig in welchem Umfang Sprache ist von Belästigung und ob der Mieter sich bemüht hat den Umfang der Belästigung zu reduzieren. Sollten sie über eines der oben besprochenen Themen Fragen haben, so können sie vollkommen unverbindlich und freibleibend Kontakt mit uns aufnehmen. Wir stehen ihnen gerne zur Verfügung. Auch wenn sie unsicher sind und einfach nur Fragen haben, können sie diese freibleibend stellen. Sie müssen dazu wohl das Kontaktformular so weit wie möglich ausfüllen. Kontakt Sollte ihnen eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung sowie z.B. Entlassung, Betriebsunfall, Lohnfortzahlung oder ähnliches auf den Magen liegen, so nehmen sie vollkommen unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir würden uns freuen ihre Fragen zu beantworten. Auch wenn sie unsicher sein sollten und Fragen haben, können sie freibleibend Kontakt mit uns aufnehmen. Sie sollten wohl das Kontaktformular so weit wie möglich ausfüllen. Wir werden uns in kürze bei ihnen melden. |


