| Allgemeines |
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Niemand landet gerne in ein Gerichtsverfahren; Sie sicher auch nicht. Es kann jedoch vorkommen, dass sie wie auch immer juristische Beratung oder Beistand brauchen. In dieser Situation sind sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir vertreten ihre Interessen sowohl in der vorsorglichen Phase als auch in der Konfliktphase. Ausgangspunkt ist hierbei qualitativ hochwertige juristische Dienstleistung. Zu diesem Zweck besuchen unsere Mitarbeiter ständig Weiterbildungskurse und es werden die Entwicklungen auf juristischem Gebiet auf dem Fuß gefolgt. Hierdurch erreichen wir einen Vorsprung auf unsere Konkurrenz. Gebühren Rechtsanwalt Über die Gebühren für den Beistand eines Rechtsanwaltes können wir offen und ehrlich sein. Diese Gebühren werden bei der Auftragserteilung mit ihnen besprochen und schriftlich fixiert sodass es nicht zu Missverständnissen kommt. Diese Gebühren sind unterschiedlich und abhängig von der Erfahrung und der Schwerpunkttätigkeit sowie Spezialisierung des Mitarbeiters der ihren Casus behandelt. Es besteht auch die Möglichkeit bei Auftragserteilung eine Festpreisabsprache mit ihnen zu vereinbaren; diese wird schriftlich festgelegt und unterschrieben. Rechtschutzversicherung oder staatliche Prozesskostenbeihilfe (finanzierter Rechtsbeistand). Wenn sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, können sie diese für die Gebühren des Rechtbeistandes in Anspruch nehmen. Sie stellen uns ihre Police zur Verfügung, sodass wir die Deckung für sie beantragen können. Falls sie keine Rechtschutzversicherung haben, können sie möglicherweise den durch den Staat finanzierten Rechtsbeistand in Anspruch nehmen. Bei der ersten Beratung prüfen wir stets ob diese Möglichkeit auf sie zutrifft. So werden während der ersten Beratung ihre finanzielle Situation und die Art des Konfliktes geprüft. Falls Unsicherheiten bestehen ob sie die Prozesskosten in Anspruch nehmen können, wird sie auf jeden Fall durch uns beantragt. Innerhalb einiger Tage empfangen sie Bericht ob sie Leistungen in Anspruch nehmen können. In diesem Fall übernimmt der Staat die Gebühren des juristischen Beistands, außer der Eigenbeteiligung, die durch eine Instanz des Justizministeriums festgelegt wird. Über diese Gebühr empfangen sie dann Später eine Rechnung. Mehr Informationen bezüglich Prozesskostenbeihilfe finden sie auf der Website www.rvr.org . Gebühren Sollte ihre Rechtschutzversicherung keine Deckung verleihen, oder können sie nicht zurückgreifen auf staatliche Prozesskostenhilfe werden Gebühren fällig für die durch uns erbrachten Leistungen. Die erbrachten Leistungen werden immer übersichtlich und einsehbar nach Stundentarif berechnet sodass sie jederzeit informiert sind über die geleistete Arbeit in ihrem Fall. Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit eine Festpreisabsprache zu vereinbaren. Streitigkeiten/ Beschwerden Wir sind angeschlossen bei der sog. “Geschillencommissie Advocatuur“ (Beschwerdeninstanz für das. Anwaltswesen außerdem haben wir eine Betriebsinterne Beschwerdenreglung. Sollten sie unerwarteter Weise aus welchen Gründen auch immer nicht zufrieden sein mit unseren Leistungen, so besteht die Möglichkeit sich an unsere interne Beschwerdenkommission zu wenden. Weiterhin besteht die Möglichkeit ihre Beschwerde an die o.g. Instanz vor zu legen. Darüber hinaus sind Rechtsanwälte an Disziplinvorschriften und an die Vorschriften der niederländischen Anwaltskammer gebunden. Zusätzliche Informationen finden sie auf den nachfolgenden Websites. www.geschillencommissie.nl und www.advocatenorde.nl Kontakt Sollten sie Bezug nehmend auf eines der aufgeführten Themen noch Fragen haben oder haben sie sonstige Fragen, so können sie diese freibleibend stellen indem sie das Kontaktformular so vollständig wie möglich ausfüllen und zusenden. Wir werden uns dann umgehend bei ihnen melden. |


