Aktienrecht PDF Drucken E-Mail
Das Aktienrecht enthält Regeln über den Zugang, die Organisation und das Benehmen der Spieler auf dem Wertpapiermarkt. Das Wertpapierrecht hat zum Ziel ein geordnetes Funktionieren der Wertpapiermärkte und den Schutz der Investoren. Insbesondere das letzte Element wird nachfolgend behandelt.
 
Gesetzgebung
Die wichtigste Gesetzgebung innerhalb des Wertpapierrechtes ist das Finanzaufsichtgesetz (Wet op het financieel toezicht) nachfolgend WFT. Dieses Gesetz ist ein sog. “Konsolidierungsgesetz“  (Sicherungsgesetz). In diesem Gesetz sind die meisten Gesetze mit Vorschriften über die Überwachung der Finanzmärkte zusammengefasst. Dieses Gesetz ersetzt unter anderem (1) das Gesetz “Aufsicht im Kreditwesen“ von 1992, (2) das Gesetz “Überwachung von Investitionen“, (3) das Gesetz “Überwachung des Wertpapiermarktes“. Von 1995 und (4) das Gesetz der “Kreditvermittlung“ Das Finanzaufsichtsgesetz ist am 1.Januar 2007 in Kraft getreten.
 
Veränderungen
Das Wertpapiergesetz unterliegt ständig Veränderungen nicht nur wegen der schnellen Entwicklungen auf dem Wertpapiermarkt sondern auch wegen der Leitlinien die durch die Europäische Union aufgestellt werden. Mit diesen Richtlinien wird eine Harmonisierung des Wertpapiermarktes innerhalb der EU angestrebt.
 
Handeln und Ungleichheit (Unterlegenheit)
Der Handel in Wertpapiere findet meistens statt zwischen einer Bank oder einen anderen Vermittler (Wertpapierhändler). Auf diese Zwischenperson laste eine erhebliche Verantwortung. Er soll den Anleger in Bezug auf Wertpapiere informieren. Manchmal erscheint diese Informationspflicht als ob man mit kleinlicher Kritik belegt wird, sie ist jedoch hauptsächlich motiviert, durch die Idee das der Anleger sich in einer unterlegenen Situation befindet gegenüber der Bank oder andere Experten die als Vermittler auftreten. Die Unterlegenheit wird Hauptsächlich verursacht durch die Tatsache, das der Kunde sich weniger auskennt mit dem Anlegen als die Bank und der Tatsache das die finanziellen Instrumente (Wertpapiere) immer undurchsichtiger werden.
 
Fürsorgepflicht der Bank
Die Fürsorgepflicht der Bank nimmt stets größeren Umfang an. So hat die Bank die Aufgabe sich zu vertiefen in die finanzielle Position des Kunden, seine Kenntnisse- und sein Erfahrungsniveau, die Ziele des Kunden und die Dauer des Anlegens (Know your customer-Regel) und Informationen über das Produkt zu erteilen. Die Fürsorgepflicht der Bank beinhaltet also das die Bank bei ihren Geschäften die notwendige Sorgfaltspflicht beachten muss, wobei sie nach besten Wissen und Gewissen die Interessen und Belange des Anlegers beherzigen muss. Die Fürsorgepflicht der Banken ist verankert in Artikel 7:400 Bürgerliches Gesetzbuch (nachfolgend BW). Das Ausmaß der Fürsorgepflicht ist abhängig von der Rechtsposition zwischen Bank und Anleger. Wenn das Verhältnis einzustufen ist als ein Beratungsverhältnis wird auf der Bank eine weniger große Fürsorgepflicht ruhen. Dies ist jedoch anders wenn es sich handelt um ein Vermögensverwaltungsverhältnis zwischen dem Anleger und der Bank; in diesem Fall unterliegt die Bank einer verstärkten Fürsorgepflicht.
 
Schaden, Haftung und Wertpapieranwalt
Wenn die Bank oder ein anderer Vermittler ihre Verantwortung ihnen gegenüber vernachlässigt hat, sie falsch beraten wurden und sie dementsprechend Schaden erlitten haben, müssen sie so bald wie möglich einen erfahrenen und kompetenten Wertpapieranwalt zu Rate ziehen. Ein erfahrener und versierter Wertpapieranwalt kennt sich aus in dieser komplexen und undurchsichtigen Materie und kann ihnen zur Seite stehen bei der Entschädigung durch den Verursacher.
Wir besitzen diese Erfahrung und den Sachverstand sodass wir zurecht ihr Partner sind.
 
Kontakt sollten sie nach dem o.g. Fragen haben, steht es ihnen frei diese Fragen vollkommen unverbindlich zu stellen. Auch sonstige Fragen die keinen Bezug auf o.g.  haben, dürfen sie freibleibend stellen. Sie müssen dazu das Kontaktformular so weit wie möglich ausfüllen.
Wir werden uns so bald wie möglich bei ihnen melden.